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Sixt Leasing - Widerruf ermöglicht Erstattung der Raten

Gute Nachricht für alle Kunden der Sixt Leasing SE. Das OLG München bestätigte den Widerruf eines Leasingvertrages aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Sixt muss dem Kläger alle bereits gezahlten Leasingraten erstatten. Der Kläger gibt im Gegenzug das Auto zurück und muss auch keine zukünftigen Raten mehr zahlen. Zudem muss der Kunde sich trotz 40.000 gefahrener Kilometer keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.


Inhaltsverzeichnis

Das Urteil des OLG München zum Leasing Widerruf bei Sixt

Mit Urteil vom 18.06.2020 hat das Oberlandesgericht München die Sixt Leasing SE zur Rückabwicklung eines Leasingvertrags verurteilt (AZ: 32 U 7119/19). Der Kläger gibt das Auto zurück und bekommt alle bereits gezahlten Leasing-Raten erstattet. Zudem muss er den Leasing-Vertrag nicht weiter bedienen.

In dem Fall ging es um einen Kunden, der im März 2017 einen BMW M140i über Sixt geleast hatte. Im Juli 2018 hatte er diesen Vertrag widerrufen. Nachdem Sixt sich geweigert hatte, diesen Widerruf anzuerkennen, war der Kunde vor Gericht gezogen. Vor dem Landgericht München hatte er in erster Instanz verloren, doch das OLG München gab ihm nun in zweiter Instanz Recht. Er habe den Vertrag wirksam widerrufen, da ihm ein Widerrufsrecht gemäß den Regeln des Fernabsatzvertrages zustehe, da es sich um ein Fernabsatzgeschäft gehandelt habe. Das heißt, der Vertrag war alleine unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen. Sein Widerrufsrecht konnte der Kläger nutzen, da er von Sixt nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden war. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Ein Widerruf konnte deshalb auch über ein Jahr nach Abschluss des Vertrags noch wirksam erfolgen.

Ergebnis der Rückabwicklung des Leasings ist die Rückgabe des Fahrzeugs und die Erstattung aller bereits gezahlten Raten. Zudem hat die Sixt Leasing SE keinen Anspruch mehr auf die vertraglich vereinbarte Leasingrate.

Das Gericht erkannte die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft an. Denn die Widerrufsinformation enthalte widersprüchliche Angaben zu den Widerrufsfolgen, was die Frist der Rückgabe des Leasingobjektes betreffe.

So heißt es in der Widerrufsinformation:

"Soweit das Leasingobjekt bereits übergeben wurde, hat ihn der Vertragsnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzugeben und für den Zeitraum zwischen der Übergabe und der Rückgabe des Leasingobjektes anteilig die vereinbarte Gesamtrate zu entrichten."

An anderer Stelle der Widerrufsinformation heißt es:

"Der Vertragsnehmer hat das Leasingobjekt unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er den Vertragsgeber über den Widerruf des Vertrags unterrichtet, an uns oder den ausliefernden Händler zurückzusenden oder zu übergeben."

Sixt hat den Verbraucher damit nicht klar und deutlich über die Rechtsfolgen des Widerrufs informiert.

Zudem kam das Gericht in seiner Entscheidung zu dem Schluss, dass der Kläger keinen Wertersatz und keine Nutzungsentschädigung schulde. Er ist das Fahrzeug also über ein Jahr und über 40.000 Kilometer quasi für umsonst gefahren.


EuGH Urteil zum Autokreditwiderruf erfreut Verbraucher

Mit einem Urteil vom 26.03.2020 (AZ: C-66/19) hat der Europäische Gerichtshof die Möglichkeiten für Verbraucher, einen Kredit zu widerrufen, noch einmal erweitert. Besonders auf Autokredite, aber auch auf Leasingverträge lässt sich dieses Urteil anwenden.

Das Landgericht Saarbrücken hatte sich in einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gewandt und wollte klären lassen, ob ein sogenannter Kaskadenverweis zulässig ist. In nahezu allen Kreditverträgen wird auf den § 492 Absatz 2 BGB hingewiesen, wobei der Verbraucher dort die Pflichtangaben finden soll, die sein Vertrag enthalten muss. Nun verweist § 492 Absatz 2 BGB aber seinerseits auf weitere Paragraphen. Für den Verbraucher ein kaum zu verstehender Paragraphendschungel. So sieht es auch der EuGH, der entschied, dass Verbraucher bei Verwendung eines solchen Kaskadenverweises nicht in klarer und prägnanter Form über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Ein Widerruf von Verträgen mit diesem Hinweis ist deshalb auch lange nach Ablauf der Widerrufsfrist möglich.

Dieses Urteil lässt sich auch auf Leasingverträge der Sixt Leasing anwenden. Für Leasingnehmer bringt ein Widerruf gegenüber einer Kündigung des Vertrags klare Vorteile.

BGH-Urteil zum Widerruf von Kilometer-Leasingverträgen aus dem Februar 2021

Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte vertritt seit Jahren die nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigte Rechtsauffassung, dass Verbrauchern bei Kilometerleasingverträgen nicht das Widerrufsrecht gemäß § 506 BGB zusteht. Vielmehr haben Verbraucher ein Widerrufsrecht nach der Regelung des § 312g BGB. Der Leasingnehmer hat nur dann kein Widerrufsrecht, wenn er entweder im Rahmen einer Vorbesprechung oder einer Vertragsunterzeichnung einem Mitarbeiter des jeweiligen Leasingunternehmens gegenüber gesessen hat. Zu erkennen ist, dass Mitarbeiter eines vermittelnden Autohauses gerade nicht zugleich Mitarbeiter des Leasingunternehmens sind, so dass dem Verbraucher das Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB auch dann zusteht, wenn er persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter in seinem Autohaus hatte.

Mit anderen Worten: Handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag, ist ein Widerruf auch beim Kilometerleasing nach wie vor möglich.

Leasing kündigen oder widerrufen?

Leasingverträge lassen sich nicht einfach kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel vertraglich ausgeschlossen und für eine außerordentliche Kündigung kommen nur sehr wenige wichtige Gründe in Frage. Hierzu zählt der Fall, wenn das Leasingfahrzeug gestohlen wurde oder einen Totalschaden erlitten hat. Doch selbst wenn der Leasinggeber eine außerordentliche Kündigung erlaubt, wird dies nicht ohne Kosten vonstattengehen. Sie müssen in der Regel Schadensersatz für die vorzeitige Kündigung des Vertrags zahlen. Deshalb ist der Leasing Widerruf in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative, um das geleaste Auto zu guten Konditionen loszuwerden.

Sie sind Kunde von Sixt Leasing und möchten den Leasingvertrag lieber früher als später loswerden? Dann prüfen wir gerne kostenfrei und unverbindlich, ob Sixt Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat oder ob Sie die Möglichkeit haben, Ihr Sixt Leasing zu widerrufen.