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Der Porsche Macan im Abgasskandal

Rückruf für den Porsche Macan ermöglicht Ansprüche auf Schadensersatz

Auch der Porsche Macan ist vom Abgasskandal betroffen. Bereits im Sommer 2018 erging ein Rückrufbescheid vom KBA für den Porsche Macan 3.0 Liter mit der Abgasnorm Euro 6. Betroffene Autohalter haben dadurch Anspruch auf Schadensersatz, den immer mehr Gerichte durch verbraucherfreundliche Urteile bestätigen.


Ist der Macan vom Porsche Abgasskandal betroffen?

Sie fahren einen Porsche Macan und fragen sich, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist? Leider ja. Der Porsche Macan 3.0 Liter mit der Abgasnorm Euro 6 wurde vom KBA verpflichtend zurückgerufen, da eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist. Sie haben dadurch Anspruch auf Schadensersatz.

Rückruf für den Porsche Macan Diesel

Im Mai 2018 erging ein Rückrufbescheid durch das Kraftfahrt-Bundesamt an Porsche – der Autohersteller muss alleine in Deutschland knapp 14.000 Porsche Macan 3.0 Liter (Euro 6) zurückrufen. Die zwischen 2014 und 2018 hergestellten Diesel-PKW verfügen über eine illegale Abschalteinrichtung. Diese soll durch ein Software-Update entfernt werden. Bekannt ist dieser KBA-Rückruf unter dem Code AJ07. Weltweit sind über 60.000 Porsche Macan betroffen. In der Rückrufdatenbank des KBA findet sich dieser Rückruf unter dem Datum 02.11.2018.

Im Rückrufbescheid moniert das Kraftfahrt-Bundesamt vor allem die so genannte Strategie A. Dabei handelt es sich um eine Aufheizstrategie. Dabei erkennt das Auto, wenn es sich auf dem Prüfstand befindet. Es werden dann besonders wenige Stickoxide ausgestoßen und das Auto bleibt unter der Marke von 80 Milligramm pro Kilometer, womit die Einstufung in die Abgasnorm Euro 6 gelingt.

Übrigens sind auch andere Porsche-Modelle wie der Porsche Cayenne und der Porsche Panamera von Rückrufen im Abgasskandal betroffen, weil das KBA der Meinung ist, dass die Abgasreinigung manipuliert wurde.

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HAHN Rechtsanwälte ist seit 2001 ausschließlich für Verbraucher tätig und gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal gegen Mercedes, Audi, Porsche und VW.

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Schadensersatz für manipulierten Macan

Seit Herbst 2018 sprechen Gerichte regelmäßig Schadenersatz im Diesel-Abgasskandal zu. Dabei kann einerseits der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (sofern die Verjährung hier noch nicht eingetreten ist). Dabei geht das Auto an den Händler zurück und dieser muss den Kaufpreis (in der Regel abzüglich einer Nutzungsentschädigung) erstatten.

Viele Urteile richten sich dagegen gegen die Porsche AG selbst und verurteilen diese aufgrund von vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) zu Schadensersatz. Möglich ist in diesem Zusammenhang auch eine Verurteilung der Audi AG als Herstellerin der Diesel-Motoren. Andere Gerichte wiederum verurteilen Porsche und Audi als Gesamtschuldner – der Kläger kann sich dann aussuchen, wen er in Anspruch nehmen will.

Im März 2023 entschied der EuGH, dass eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung keine Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch im Abgasskandal darstellt. Schon durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung und damit eine fahrlässige Handlung durch den Hersteller kann nach § 823 BGB ein Anspruch gegeben sein. Am 26. Juni 2023 bestätigte auch der Bundesgerichtshof diese verbraucherfreundliche Einschätzung!

Urteile zum Macan von HAHN Rechtsanwälte

HAHN Rechtsanwälte zählt zu den erfolgreichsten Kanzleien im Porsche Diesel-Abgasskandal und konnte schon zahlreiche Urteile gegen Porsche oder Audi erreichen. Hier einige Beispiel für erfolgreiche Urteile zu manipulierten Porsche Macan Dieseln.

Landgericht Potsdam, Urteil vom 30.07.2019, 13 O 31/18

Die Audi AG und die Porsche AG wurden als Gesamtschuldner dazu verurteilt, den Porsche Macan zurückzunehmen und dem Kläger den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) zu erstatten. Zudem wurden sie dazu verurteilt, die Klägerin aus allen Verbindlichkeiten aus einem Darlehensvertrag, den sie zur Finanzierung des Autos mit der Baden-Württembergischen Bank abgeschlossen hatte, freizustellen.

LG Ulm, Urteil vom 23.10.2019, 3 O 39/19

Auch hier wurden die Audi AG und die Porsche AG gesamtschuldnerisch zu Schadensersatz verurteilt. Besonderheit hierbei: Der Kläger hatte den Porsche schon weiter verkauft. Somit konnte er diesen natürlich nicht mehr zurückgeben. Dennoch bekam er Schadensersatz zugesprochen und zwar in Höhe des Kaufpreises, abzüglich einer Nutzungsentschädigung und abzüglich der Summe, die er für den Weiterverkauf schon erhalten hatte. Letztendlich wurden dem Kläger nach dem Verkauf des Wagens noch 17.000 Euro zugesprochen.

LG Krefeld, Urteil vom 15.01.2020, 2 O 470/18

In diesem Fall wurden sowohl die Porsche AG als auch der Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt. Der Porsche-Käufer bekommt gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis in Höhe von knapp 77.000 Euro erstattet. Er muss sich zwar eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, doch sprach ihm das Gericht zusätzlich zum Schadensersatz auch deliktische Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Diese beliefen sich alleine auf über 6.000 Euro.

LG Saarbrücken, Urteil vom 13.03.2020, 12 O 23/19

Obwohl es sich um einen Porsche Macan handelt, wurde die Audi AG zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Rückzahlung des Kaufpreises (unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung) verurteilt. Gegenüber der Porsche AG hat der Kläger nach Auffassung des Gerichts dagegen keine Ansprüche.

LG Ulm, Urteil vom 23.04.2020, 6 O 215/18

Verklagt worden waren in diesem Fall eines manipulierten Porsche Macan sowohl der Händler, als auch die Audi AG und die Porsche AG. Verurteilt wurden der Händler und die Audi AG, gegen Porsche stünden dem Kläger laut Gericht keine Ansprüche zu. Er kann das Auto zurückgeben und bekommt den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet.

So helfen wir im Dieselskandal

HAHN Rechtsanwälte gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Diesel-Skandal, wie die oben aufgeführten Beispielurteile zeigen. Sofern auch Ihr Porsche Macan über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, das heißt, zurückgerufen wurde, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Kontaktieren Sie uns gerne - wir prüfen die Betroffenheit und erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten. Ist der Kauf noch nicht lange her, können Sie beispielsweise den Händler für einen Sachmangel haftbar machen. Viele Gerichte urteilen hierbei, dass Sie dem Händler keine Frist zur Ausbesserung des Mangels setzen müssen. Das liegt zum einen daran, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Kunden und Hersteller aufgrund des Porsche Abgasskandals nachhaltig gestört ist und zum anderen daran, dass selbst Gerichte nicht davon überzeugt sind, dass das Software-Update wirklich den Mangel behebt und vor allem keine weiteren Mängel auslöst. So können Sie vom Vertrag zurücktreten und das Auto an den Händler zurückgeben. Dieser muss Ihnen den Kaufpreis (eventuell unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer) erstatten.

Alternativ können Sie gegen die Porsche AG oder auch die Audi AG als Herstellerin des manipulierten Motors vorgehen. Eine Verurteilung beruht hier in der Regel auf § 826 BGB, nachdem jemand schadensersatzpflichtig ist, wenn er einem anderem vorsätzlich sittenwidrig einen Schaden zugefügt hat. Auch hier geben Sie das Auto zurück und erhalten den Kaufpreis erstattet. In der Regel ziehen Gerichte dabei eine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer ab.


FAQ

Gibt es im Abgasskandal einen Rückruf für den Porsche Macan?

Ja! Das KBA hat im Porsche Macan eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und der Porsche AG deshalb einen Rückrufbescheid zugestellt. Betroffen ist der Porsche Macan 3.0 Liter (Euro 6). Alleine in Deutschland umfasst dies 14.000 Diesel-Fahrzeuge.

Wurde Porsche aufgrund des Porsche Macan im Abgasskandal schon verurteilt?

Ja, bereits seit Ende 2018 gibt es verbraucherfreundliche Urteile auch bei manipulierten Porsche Macan Dieseln. Verurteilt wird dabei entweder die Porsche AG als Autohersteller oder die Audi AG als Motorhersteller (oder beide). Für den Verbraucher macht das keinen Unterschied. Er gibt das Fahrzeug zurück und erhält den Kaufpreis erstattet.