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Die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Naspa (Nassauische Sparkasse)

Unser Tipp: Vertrag auf Fehler überprüfen lassen

Viele Verbraucher können ihr Darlehen bei der Naspa noch immer widerrufen. Im Gegensatz zu einer vorzeitigen Kündigung muss bei einem Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden. Zudem darf die Nassauische Sparkasse bei bestimmten unzureichenden Vertragsangaben generell keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern.


So sparen Sie bares Geld bei der Naspa

Kunden der Naspa haben in vielen Fällen die Möglichkeit, sich von ihrer Baufinanzierung oder ihrem Kredit zu lösen, ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Möglich wird das durch fehlerhafte Vertragsangaben.

Deshalb darf die Naspa eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern

Darlehensnehmer, die angesichts des aktuell sehr niedrigen Zinsniveaus darüber nachdenken, ihren Altkredit bei der Nassauischen Sparkasse vorzeitig zu kündigen und zu einem neuen Kredit umzuschulden, müssen bedenken, dass die Naspa in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern darf. Sie hat schließlich für den Zeitraum der Sollzinsbindung mit der Einnahme von Zinsen gerechnet. Durch die Kündigung fällt diese Einnahme nun weg. Die Vorfälligkeitsentschädigung soll diesen Wegfall ausgleichen. Genauso verhält es sich auch, wenn Darlehensnehmer einen Kredit vorzeitig ablösen wollen, zum Beispiel nachdem sie eine Erbschaft gemacht haben. Auch hier muss die Vorfälligkeitsentschädigung an die Naspa gezahlt werden.

Wird ein Forward-Darlehen, das ursprünglich vereinbart wurde, nicht abgenommen, wird zudem eine Nichtabnahmeentschädigung fällig.

HAHN Rechtsanwälte rät, die Forderung der Naspa zu überprüfen. Denn wie Verbraucherzentralen herausgefunden haben, stellen Banken und Sparkassen oft viel zu hohe Summen in Rechnung. Es kann sich also lohnen, die geforderte Summe durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen.

Unzureichende Vertragsangaben? Keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen!

Kunden, die ihren Darlehensvertrag mit der Naspa vorzeitig ablösen oder kündigen möchten, sollten prüfen lassen, ob die Sparkasse die in dem Fall eigentlich anfallende Vorfälligkeitsentschädigung überhaupt fordern darf.

Denn bei bestimmten unzureichenden Angaben im Vertrag verliert die Naspa ihren Anspruch auf die Zahlung. Möglich ist dies grundsätzlich bei Verträgen, die nach dem 20.03.2016 abgeschlossen worden sind.

§ 502 BGB sieht vor, dass der Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen ist, bei unzureichenden Angaben zu den folgenden Themen:

  • Vertragslaufzeit
  • Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
  • Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Erst im Sommer 2020 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen Fall verhandelt, bei dem es genau darum ging: Der Kläger war der Meinung, dass die betroffene Bank im Vertrag unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gemacht hatte und er deshalb keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müsse. Das OLG gab ihm Recht. Die Bank muss ihm die Summe (die er zuvor unter Vorbehalt gezahlt hatte) erstatten. Aufgrund der unzureichenden Angaben hatte die Bank ihren Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung gemäß § 502 BGB verloren.

Gerne prüfen wir auch Ihre Vertragsunterlagen mit der Naspa. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sagen Ihnen, ob Sie der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen oder diese sparen können.


Widerrufen statt kündigen und bares Geld sparen

Es gibt eine weitere Möglichkeit für Darlehensnehmer, sich von einem ungewollten Altkredit bei der Naspa zu lösen und zwar, ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Möglich wird dies durch den Einsatz des Widerrufsjokers, der vielen Verbraucher zur Verfügung steht. Die Widerrufsfrist bei einem Verbraucherdarlehen beträgt 14 Tage. Doch viele dieser Verträge sind fehlerhaft, weil die Banken und Sparkassen beispielsweise Pflichtangaben vergessen haben. In diesen Fällen kann der Widerrufsjoker eingesetzt werden, das heißt, der Widerruf kann auch weit nach Ablauf der 14 Tage erklärt werden.

Der große Vorteil dabei ist, dass die Naspa bei einem Widerruf weder die Vorfälligkeitsentschädigung, noch die Nichtabnahmeentschädigung von Ihnen fordern darf.

Jetzt Vorfälligkeitsentschädigung sparen dank EuGH Urteil

Ende März sorgte der Europäische Gerichtshof für gute Laune bei Verbraucherschützern. Denn er entschied, dass der Kaskadenverweis nicht mit europäischem Recht vereinbar sei. Das bedeutet, dass alle Verbraucherdarlehensverträge, die einen solchen enthalten, noch immer widerrufen werden können. Und da nahezu alle Banken und Sparkassen einen entsprechenden Verweis in den Widerrufsinformationen ihrer Darlehensverträge genutzt haben, können nun Millionen von Verbrauchern ihre Verträge widerrufen. Dies gilt für Immobiliar-Darlehensverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen wurden. In all diesen Fällen können Verbraucher die Vorfälligkeitsentschädigung sparen, weil sie nicht klar und prägnant über ihr Widerrufsrecht informiert worden sind. Das beinhaltet natürlich auch die Verträge der Naspa. 

Gerne prüfen wir kostenfrei und unverbindlich Ihre Verträge. Mit der Erfahrung von tausenden geprüften Darlehensverträgen wissen wir, welche Fehler die Banken und Sparkassen gemacht haben und sagen Ihnen, ob auch in Ihrem Fall ein Widerruf in Frage kommt. So können Sie sich die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die Naspa sparen!

 

 

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen, die sowohl für den Einsatz des Widerrufsjokers, als auch den des Vorfälligkeitsjokers gelten: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.