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Ostsächsische Sparkasse Dresden: Vorfälligkeitsentschädigung umgehen

So können Verbraucher sparen

Bei der vorzeitigen Kündigung eines Darlehensvertrags darf die Ostsächsische Sparkasse Dresden eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Verbraucher können diese Zahlung auf mehreren Wegen umgehen.


Kredit loswerden ohne Vorfälligkeitsentschädigung?

Darlehensnehmer können sich ohne Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die Ostsächsische Sparkasse Dresden vom ihrem Kredit lösen, indem sie zum Beispiel ihren Vertrag widerrufen, statt vorzeitig zu kündigen. 

Sparkasse Dresden fordert Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Ostsächsische Sparkasse fordert eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen? Diese Zahlung steht ihr zu, wenn Sie zum Beispiel Ihr Darlehen vorzeitig ablösen oder Ihre Baufinanzierung vorzeitig kündigen möchten. Denn damit fehlen der Sparkasse Einnahmen in Form von Zinsen, die Sie zumindest in der Zeit der Zinsbindung gezahlt hätten. Die Vorfälligkeitsentschädigung stellt einen Ausgleich für den Wegfall der Einnahmen dar.

Ganz ähnlich verhält es sich mit der Nichtabnahmeentschädigung. Auch diese Strafzahlung darf die Ostsächsische Sparkasse Dresden von Ihnen fordern und zwar dann, wenn Sie ein vereinbartes Forward-Darlehen nicht abnehmen.

Sollte die Sparkasse zu Recht eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern, gilt es, die geforderte Summe zu überprüfen. Denn auch hier können Banken und Sparkassen Fehler unterlaufen, so dass Verbraucher unnötigerweise viel zu hohe Summen zahlen.

So darf die Sparkasse Dresden keine Entschädigung von Ihnen fordern

Normalerweise fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn Sie vorzeitig Ihren Kredit bei der Ostsächsischen Sparkase Dresden kündigen oder ablösen möchten. Bei neueren Verträgen (ab dem 21.03.2016) kommt jedoch § 502 BGB zum Tragen. Darin heißt es:

"Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen,

im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind."

Deshalb kann es sich lohnen, den Vertrag einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zur Prüfung vorzulegen. Gerne übernehmen wir diese Prüfung Ihrer Unterlagen kostenfrei!

Ein Verfahren vor dem OLG Frankfurt hat gezeigt, wie Verbraucher auf diesem Weg sparen können. Das Gericht hatte geurteilt, dass die betroffene Bank dem Kläger eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung erstatten muss (weil diese unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gemacht hatte). Dieser spart auf diesem Wege über 20.000,00 Euro.


Vorfälligkeitsentschädigung sparen mit Widerruf

HAHN Rechtsanwälte hat sich auf den Widerruf von Immobiliendarlehen spezialisiert und kann Verbrauchern deshalb diesen Tipp geben: Lassen Sie den Widerrufsjoker für sich arbeiten! Der Unterschied zwischen einer vorzeitigen Kündigung oder Ablösung und einem Widerruf ist, dass die Ostsächsische Sparkasse Dresden bei letzterem keine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern darf.

Nun beträgt die Widerrufsfrist für Verbraucher bei Darlehensverträgen nur 14 Tage. Allerdings gilt dies nur bei korrekten Verträgen. Viele Banken und Sparkassen haben jedoch fehlerhafte Widerrufsinformationen in ihren Verträgen verwendet. Dieser Fehler führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Betroffene Darlehensnehmer können den Widerruf auch noch Monate nach Abschluss des Vertrages erklären.

Gerne prüfen wir Ihre Vertragsunterlagen. Enthält auch Ihr Darlehensvertrag entsprechende Fehler, können Sie sich von Ihrem Kredit lösen, ohne der Ostsächsischen Sparkasse Dresden eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Jetzt dank EuGH Urteil Darlehen widerrufen

Im März 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof den Kaskadenverweis in Widerrufsbelehrungen für nicht zulässig. Damit sorgt die Verwendung eines solchen Verweises für eine fehlerhafte Widerrufsinformation. Diese kann deshalb noch immer widerrufen werden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Verbraucher in klarer und prägnanter Form über sein Widerrufsrecht belehrt wird. Bei einem solchen Kaskadenverweis kann davon jedoch keine Rede sein. Da Banken und Sparkassen solche Verweise flächendeckend eingesetzt haben, bedeutet dieses Urteil, dass alle Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge aus der Zeit zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 noch immer widerrufbar sind. 

Achtung, für beide Optionen gilt: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.