Widerruf statt Kündigung - Vorfälligkeitsentschädigung umgehen
Verbraucher können die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Sparkasse Bremen beispielsweise umgehen, indem sie statt vorzeitig zu kündigen ihr Darlehen widerrufen. Möglich ist dies, wenn die Sparkasse fehlerhafte Widerrufsinformationen im Vertrag verwendet hat.
Darf die Sparkasse Bremen eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern?
Verbrauchern, die unter hohen Zinsen aus einem Altkredit leiden, erscheint die Umschuldung zu einem neuen Kredit mit den aktuell sehr niedrigen Zinsen eine äußerst interessante Option. Doch bei der vorzeitigen Kündigung muss bedacht werden, dass die Sparkasse Bremen eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern darf. Schließlich erleidet sie durch die Kündigung hohe Verluste, denn die fest eingeplanten Zinseinnahmen zumindest für die Zeit der Zinsbindung, fließen nicht mehr.
Wenn ein ursprünglich vereinbartes Forward-Darlehen nun nicht mehr abgenommen wird, darf die Sparkasse Bremen zudem eine Nichtabnahmeentschädigung fordern. Aufgrund dieser Strafzahlungen lohnt sich eine Umschuldung nicht mehr unbedingt. Dies gilt es unbedingt zu beachten.
So ist der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen
Sie haben Ihren Darlehensvertrag mit der Sparkasse Bremen erst vor Kurzen, in jedem Fall aber nach dem 20.03.2016 abgeschlossen? Dann kann es sein, dass Sie auch bei einer vorzeitigen Kündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Nämlich dann, wenn die Sparkasse unzureichende Angaben im Vertrag gemacht hat. Dies betrifft die folgenden Themen:
- Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
- Ihr Kündigungsrecht als Darlehensnehmer
- Die Laufzeit des Vertrags
Gemäß § 502 BGB ist der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen, wenn hierzu unzureichende Angaben gemacht wurden.
Wir prüfen gerne Ihre Vertragsunterlagen, um zu schauen, ob auch Sie sich die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die Sparkasse Bremen sparen können!
Dank Widerruf bares Geld sparen
Viele Darlehensnehmer haben jedoch noch eine Möglichkeit, sich von ihrer Baufinanzierung zu lösen und zwar, ohne dass sie dafür die Vorfälligkeitsentschädigung an die Sparkasse Bremen zahlen müssen. Dies ist möglich aufgrund des Widerrufsjokers. Einsetzbar ist dieser grundsätzlich bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, sowie bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen, die nach dem 01.11.2002 abgeschlossen wurden.
Voraussetzung für einen erfolgreichen Widerruf ist jedoch ein fehlerhafter Vertrag. Die eigentliche Widerrufsfrist bei diesen Verträgen liegt bei 14 Tagen. Diese Frist beginnt jedoch bei fehlerhaften Verträgen (zum Beispiel bei fehlenden Pflichtangaben oder einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung) nicht zu laufen. Der Verbraucher kann sein Darlehen also auch viel später noch widerrufen. Dabei wird er so gestellt, als hätte er den Vertrag nie abgeschlossen. Die Sparkasse Bremen darf also keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern!
EuGH: Kaskadenverweis nicht zulässig, Widerruf möglich
Ein Beispiel für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist eine, in der ein Kaskadenverweis verwendet wird. Dabei handelt es sich um einen Verweis auf nationale Vorschriften, in denen wiederum auf weitere Vorschriften verwiesen wird. Ein Verbraucher wird dadurch verunsichert und kann nicht klar erkennen, wann in seinem Fall die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Eine Belehrung in klarer und prägnanter Form ist dies deshalb nicht. Somit können alle Immobilienkreditverträge, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen haben, noch immer widerrufen werden.
Achtung, für beide Fälle gilt: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.