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Stadtsparkasse München fordert Vorfälligkeitsentschädigung

Zahlung sparen dank unzureichender Vertragsangaben

Bei einer vorzeitigen Kreditkündigung darf die Stadtsparkasse München die Vorfälligkeitsentschädigung von Kreditnehmern fordern. Viele Verbraucher haben jedoch die Möglichkeit, sich die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zu sparen. Wie das geht, erfahren Sie hier!


Sparkasse München: Vorfälligkeitsentschädigung umgehen

Um die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die Stadtsparkasse München zu umgehen, gibt es zwei Möglichkeiten: Bei unzureichenden Vertragsangaben darf die Sparkasse die Strafzahlung gar nicht fordern. Zudem fällt diese bei einem Widerruf als Alternative zur Kündigung nicht an.

Warum fordert die Stadtsparkasse München eine Vorfälligkeitsentschädigung von mir?

Die Stadtsparkasse München hat für den Zeitraum der Sollzinsbindung mit einer festen Einnahme gerechnet – durch die von Ihnen gezahlten Zinsen. Wenn Sie Ihre Baufinanzierung nun vorzeitig kündigen möchten, dann fällt diese Einnahme weg. Deshalb dürfen Banken und Sparkassen in diesen Fällen vom Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern.

Dabei ist es unerheblich, ob Sie den Vertrag aufgrund zum Beispiel einer Erbschaft vorzeitig ablösen möchten oder ob Sie zu einem Kredit umschulden und deshalb den Altkredit vorzeitig kündigen möchten. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf die Stadtsparkasse München in jedem Fall von Ihnen fordern.

Wurde die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtig berechnet?

Wenn die Stadtsparkasse München zurecht eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordert, lohnt es sich oft, die geforderte Summe auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Den regelmäßig unterlaufen Banken und Sparkassen Fehler bei der Berechnung, so dass Darlehensnehmer gutgläubig viel zu hohe Summen zahlen.

Dank § 502 BGB Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden

"Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind."

So steht es in § 502 BGB. Verbraucher, die ihren Immobiliendarlehensvertrag nach dem 20.03.2016 abgeschlossen haben, können sich darauf berufen und sich so eventuell vorzeitig vom Kredit lösen - und zwar ohne der Stadtsparkasse München dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Gerne prüfen wir - unverbindlich und kostenfrei - ob das auch auf Ihren Vertrag zutrifft.


Was hat es mit dem Kredit Widerruf auf sich?

HAHN Rechtsanwälte hat sich auf den Widerruf von Immobiliendarlehen spezialisiert und kann Ihnen deshalb diesen Tipp geben – nutzen Sie den Widerrufsjoker, um sich vorzeitig von Ihrem Darlehen zu lösen, und zwar ohne dass Sie die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen!

Grundsätzlich sind Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge widerrufbar, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Einsatz sogar möglich, wenn die Verträge nach dem 01.11.2002 abgeschlossen wurden.

Vielen Banken und Sparkassen, darunter auch die Stadtsparkasse München, haben in ihren Darlehensverträgen fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet. Diese Fehler (zum Beispiel fehlende Pflichtangaben) führen dazu, dass die Widerrufsfrist, die eigentlich 14 Tage beträgt, nicht zu laufen beginnt. Kreditnehmer können ihren Kredit also auch viel später noch widerrufen. Dabei werden sie so gestellt, als hätten sie den Vertrag nie abgeschlossen. Deshalb darf die Stadtsparkasse München auch keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Das gleiche gilt für die Nichtabnahmeentschädigung, die in der Regel fällig wird, wenn ein vereinbartes Forward-Darlehen nicht abgenommen wird. Auch diese Strafzahlung fällt bei einem Widerruf nicht an.

Gerne prüfen wir Ihre Vertragsunterlagen – zur Zeit bieten wir Ihnen diesen Service sogar kostenfrei an. So erfahren Sie in kürzester Zeit, ob Sie sich die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die Stadtsparkasse München sparen können. So lohnt sich auch eine Umschuldung zu einem neuen Kredit, bei dem Sie von aktuell sehr niedrigen Zinsen profitieren können!

Dank EuGH Entscheidung Vorfälligkeitsentschädigung sparen

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes haben seit Ende März Millionen weiterer Verbraucher die Möglichkeit, den Widerrufsjoker einzusetzen und ihren Darlehensvertrag, ob bei der Sparkasse München oder anderswo, zu widerrufen. Denn das Gericht stufte den Kaskadenverweis als nicht rechtmäßig ein und dieser wurde von nahezu allen Banken und Sparkasse über Jahre verwendet. Statt den Verbraucher klar und deutlich über sein Widerrufsrecht aufzuklären, wird dieser von Vorschrift zu Vorschrift verwiesen und kann nicht erkennen, wann seine Widerrufsfrist beginnt. Möglich ist der Widerruf deshalb nun für alle Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen wurden. 

Bitte beachten: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.