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Umgehen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Landesbank Berlin

Verbraucher können bares Geld sparen

Die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die Landesbank Berlin hält viele Verbraucher von einer vorzeitigen Kündigung ab. Doch es gibt Möglichkeiten, sich von einem Kredit zu lösen, auch ohne diese Strafzahlung leisten zu müssen.


Altkredit loswerden ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Viele Verbraucher haben die Möglichkeit, sich von ihrem Altkredit bei der Landesbank Berlin zu lösen – ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Möglich machen das fehlerhafte oder unzureichende Angaben im Vertrag.

Darum fordert die Bank eine Strafzahlung

Sie wollen zu einem neuen Kredit umschulden, um von den aktuell sehr niedrigen Zinsen zu profitieren? Die Landesbank Berlin will dafür von Ihnen aber eine Vorfälligkeitsentschädigung? Diese darf sie fordern, um den Verlust der eingeplanten Zinseinnahmen auszugleichen. Vielleicht sollen Sie auch eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen, weil Sie ein ursprünglich vereinbartes Forward Darlehen nun nicht mehr benötigen? Bei diesen ganzen Zahlungen lohnt sich das Umschulden oft gar nicht mehr.

Vorfälligkeitsentschädigung schon bezahlt?

Haben Sie Ihre Baufinanzierung bereits gekündigt und die Vorfälligkeitsentschädigung an die Landesbank Berlin gezahlt, dann lohnt sich eine Überprüfung des Betrags. Denn nicht immer rechnen die Banken richtig.

So verliert die Landesbank Berlin ihr Recht auf die Vorfälligkeitsentschädigung

Möchten Sie Ihren Kreditvertrag bei der Landesbank Berlin vorzeitig ablösen oder müssen Sie ihn aufgrund Ihrer persönlichen Umstände vielleicht kündigen? Dann kommt normalerweise eine hohe Rechnung in Form der Vorfälligkeitsentschädigung auf Sie zu.

Doch unter gewissen Umständen können Sie diese Zahlung vermeiden. Das gilt dann, wenn die Bank im Vertrag unzureichende Angaben zu Ihrem Kündigungsrecht, zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung oder zur Vertragslaufzeit gemacht hat. Gemäß § 502 BGB ist der Anspruch der Bank auf die Vorfälligkeitsentschädigung in diesen Fällen ausgeschlossen.

Anwenden lässt sich dieser Paragraph auf Immobilienverträge, die nach dem 20.03.2016 abgeschlossen worden sind.

Gerne prüfen wir als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, ob die Landesbank Berlin auch in Ihrem Vertrag solche unzureichenden Angaben gemacht hat und Sie sich deshalb vorzeitig von Ihrem Kreditvertrag lösen können - und zwar ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.


Auch der Widerruf ermöglicht die Vermeidung der Zahlung

Verbraucher haben normalerweise eine 14-tägige Widerrufsfrist bei Darlehensverträgen. Das gilt jedoch nur für korrekte Verträge. Viele Banken und Sparkassen haben aber fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet. In diesen Fällen beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Darlehensnehmer kann seinen Vertrag also auch noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen – und sich damit die Vorfälligkeitsentschädigung sparen.

Möglich ist der Widerruf generell bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Wenn es sich um Fernabsatzverträge oder Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge handelt, können auch ältere Versionen noch widerrufen werden (mit Abschluss nach dem 01.11.2002).

Doch welche Fehler haben die Banken und Sparkassen gemacht und wie kann man diese erkennen? Ein Klassiker ist, dass Verbraucher nicht ordnungsgemäß über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt werden. Der Gesetzgeber sieht dagegen eine eindeutige und umfangreiche Belehrung vor.

HAHN Rechtsanwälte ist auf den Widerruf von Immobiliendarlehen spezialisiert. Gerne prüfen wir Ihre Vertragsunterlagen der Landesbank Berlin. So erfahren Sie kurzfristig, ob auch Sie die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung umgehen können.

EuGH Urteil ermöglicht Umgehung der Vorfälligkeitsentschädigung

Seit März 2020 steht fest, dass der Kaskadenverweis laut Europäischem Gerichtshof nicht zulässig ist. Denn er klärt Verbraucher nicht klar und eindeutig über ihr Widerrufsrecht auf. Deshalb gelten entsprechende Widerrufsinformationen mit diesen Verweisen als fehlerhaft. Betroffene Darlehensnehmer können ihren Darlehensvertrag noch immer widerrufen. Das heißt, sie können auch die Vorfälligkeitsentschädigung sparen. Möglich ist dies nun bei allen Immobiliendarlehensverträgen, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen haben. 

Für beide Möglichkeiten gilt Folgendes: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.