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Vorfälligkeitsentschädigung bei der ING-DiBa umgehen

Dank Fehlern im Vertrag ist das möglich

Wenn Verbraucher vorzeitig ihren Darlehensvertrag kündigen oder ablösen, darf die ING-DiBa dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Schließlich entgehen ihr fest eingeplante Einnahmen aus Zinsen. Doch es gibt für viele Verbraucher Möglichkeiten, diese Zahlung zu umgehen.


ING-DiBa: Sparen Sie sich die Vorfälligkeitsentschädigung

Darlehensnehmer können es vermeiden, der ING-DiBa eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. In vielen Fällen können Sie den Vertrag statt zu kündigen oder abzulösen widerrufen und dabei bares Geld sparen. Zudem steht der ING-DiBa in vielen Fällen gar keine Vorfälligkeitsentschädigung zu.

HAHN Rechtsanwälte erreicht Urteil gegen die ING-DiBa

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit einem Urteil aus dem Sommer 2021 entschieden, dass ein Klägerpaar eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung vond er Bank erstattet bekommt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Aufgrund einer fehlerhaften Formulierung im Vertrag war die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt worden. Der Widerruf des Immobiliendarlehens war deshalb auch viele Jahre nach dem Abschluss noch möglich. Das Paar hatte seinen Kredit nach dem Verkauf seiner Immobilie vorzeitig abgelöst und dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von fast 4.000,00 Euro gezahlt. Diese Summe bekommt es nun zurück.

ING-DiBa macht Fehler – Sie sparen die Vorfälligkeitsentschädigung

Wie viele andere Banken und Sparkassen hat auch die ING-DiBa in vielen ihrer Darlehensverträge fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet. Korrekte Informationen sind aber Voraussetzung dafür, dass die Widerrufsfrist von 14 Tagen in Lauf gesetzt wird. Hat die ING-DiBa dagegen fehlerhaft belehrt, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Kredit oder das Darlehen von der ING-DiBa kann also auch später noch widerrufen  und die Vorfälligkeitsentschädigung gespart werden. Letztere fordert die ING-DiBA bei einer vorzeitigen Kündigung oder Ablösung, da die Zinseinnahmen, mit denen sie während der Zinsbindung gerechnet hat, wegfallen.

Wichtig zu beachten ist dabei allerdings das Abschlussdatum des Vertrags. Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 10.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen wurden, sind grundsätzlich noch widerrufbar (zu neueren Verträgen siehe hier). Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Verträge, die im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes abgeschlossen worden sind, sind auch bei einem älteren Abschlussdatum generell noch widerrufbar.

EuGH Urteil: Millionen Verbraucher können widerrufen und Vorfälligkeitsentschädigung sparen

Ende März 2020 machte der Europäische Gerichtshof klar: Ein Kaskadenverweis in der Widerrufsbelehrung eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag ermöglicht den Widerruf. Denn dieser Verweis widerspricht der europäischen Gesetzgebung, nach der ein Verbraucher in klarer und prägnanter Form über sein Widerrufsrecht belehrt werden muss. Bei einem Kaskadenverweis wird er von Vorschrift zu Vorschrift verwiesen. Ohne rechtlichen Beistand kann ein durchschnittlicher Verbraucher so nicht erkennen, wann seine Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Demnach wird er nicht in die Lage versetzt, sein Widerrufsrecht auszuüben. Nach diesem Urteil sind alle Immobiliendarlehensverträge, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen haben noch immer widerrufbar. Das bedeutet auch, dass alle diese betroffenen Verbraucher die Vorfälligkeitsentschädigung sparen können - natürlich auch bei der ING-DiBa. 

 

So hilft der Widerrufsjoker beim Sparen

Der große Vorteil beim Widerruf ist, dass die ING-DiBa keine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern darf. Diese steht ihr im Gegensatz bei einer vorzeitigen Kündigung zu. Denn die Bank hat zumindest während der Sollzinsbindung mit der Einnahme von Ihren Zinsen gerechnet. Wenn diese wegfällt, müssen Sie als Ausgleich die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Aber nicht bei einem Widerruf! Denn bei diesem wird die Situation wieder hergestellt, wie sie war, bevor Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Die Vorfälligkeitsentschädigung muss also nicht gezahlt werden!

HAHN Rechtsanwälte ist eine der erfahrensten Kanzleien auf dem Gebiet des Kredit Widerrufs. Gerne prüfen wir Ihre Vertragsunterlagen und schauen, ob auch Sie sich von Ihrer Baufinanzierung oder Ihrem Immobiliendarlehen lösen können und zwar ohne die Vorfälligkeitsentschädigung an die ING-DiBa zahlen zu müssen. Diese Erstberatung bieten wir Ihnen zurzeit sogar kostenfrei an.

Wurde die Vorfälligkeitsentschädigung von der ING-DiBa richtig berechnet?

Wenn Sie Ihre Baufinanzierung bei der ING-DiBa bereits gekündigt und deshalb die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, dann prüfen wir gerne, ob die Bank diese richtig berechnet hat. Denn immer wieder kommt es vor, dass Verbrauchern hier viel zu hohe Summen in Rechnung gestellt werden.

Zudem haben Sie auch nach einer Kündigung noch die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. In dem Fall muss Ihnen die ING-DiBa die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.


In diesen Fällen steht der ING-DiBa gar keine Vorfälligkeitsentschädigung zu

Zudem gibt es einige Fällen, bei denen der ING-DiBa gar keine Vorfälligkeitsentschädigung zusteht. Das beruht auf dem § 502 BGB, der bei Verträgen anwendbar ist, die ab dem 21.03.2016 abgeschlossen worden sind. Darin heißt es:

"Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind."

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat hierzu schon ein interessantes Urteil gefällt. Im Sommer 2020 stellte es fest, dass ein Kläger seiner Bank tatsächlich keine Vorfälligkeitsentschädigung hätte zahlen müssen. Diese hatte unzureichende Informationen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Vertrag genannt, so dass sie ihren Anspruch auf die Zahlung verloren hatte. Der Kläger kann die über 20.000,00 Euro deshalb zurückfordern.

Gerne prüfen unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmakrtrecht auch Ihren Darlehensvertrag mit der ING-DiBa. Wenn Sie Ihren Kreditvertrag vorzeitig ablösen oder kündigen möchten, kann sich dabei herausstellen, dass Sie der ING-DiBa gar keine Vorfälligkeitsentschädigung schuldig sind.

Achtung: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.