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Vorfälligkeitsentschädigung bei der DKB umgehen

So sparen Sie bares Geld

Bei einer vorzeitigen Kündigung oder Ablösung eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags wird in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Wer die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die DKB vermeiden möchte, kann dies dank bestimmer Fehler im Vertrag tun, die der Bank unterlaufen sind und die erfahrene Anwälte für Sie finden können.


So umgehen Sie die Strafzahlung an die DKB

Um die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die DKB zu umgehen, können viele Verbraucher den Widerrufsjoker nutzen. Denn oft ist auch Jahre nach Vertragsschluss noch ein Widerruf möglich, der für den Verbraucher deutlich günstiger ist als eine vorzeitige Kündigung oder Ablösung. Eine Alternative bietet der Vorfälligkeitsjoker, der ebenfalls bei bestimmten unzureichenden Vertragsangaben genutzt werden kann und dank dem die DKB keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern darf.

Warum Vorfälligkeitsentschädigung zahlen an die DKB?

Die DKB rechnet zumindest für die Zeit der Zinsbindung mit der Einnahme Ihrer Zinsen. Wenn Sie nun den Darlehensvertrag vorzeitig kündigen, fallen diese eingeplanten Einnahmen weg. Als Ausgleich dürfen Banken und Sparkassen von Darlehensnehmern eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Diese berechnet sich auf Grundlage der noch offenen Restschuld und kann sehr teuer werden. Der ein oder andere Darlehensnehmer, der über eine Kündigung nachdenkt, um sich der hohen Zinsen zu entledigen und zu einem Vertrag mit günstigeren Zinsen zu wechseln, lässt sich von dieser teuren Vorfälligkeitsentschädigung sicher abschrecken.

So verlockend eine Umschuldung zu einem neuen Darlehen und die aktuell sehr günstigen Zinsen auch sein mögen – die Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung muss man dagegen rechnen.

Unzureichende Vertragsangaben schließen eine Vorfälligkeitsentschädigung aus

Nicht in jedem Fall einer vorzeitigen Kündigung oder Ablöse eines Darlehens steht der DKB eine Vorfälligkeitsentschädigung zu. So hat der Gesetzgeber klar gestellt, dass Banken und Sparkassen bei bestimmten unzureichenden Angaben im Vertrag ihren Anspruch auf diese Entschädigung verlieren. Seit dem 21.03.2016 gilt dies auch bei Immobiliar-Darlehensverträgen.

In § 502 BGB heißt es hierzu deutlich:

"Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind."

Hinsichtlich der Berechnung können zum Beispiel Angaben zu einem vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrecht fehlen oder unklare Angaben zur Berechnungszeit enthalten sein.

Ein entsprechendes Urteil fällte am 01.07.2020 das OLG Frankfurt. Es urteilte, dass eine Bank dem erfolgreichen Kläger seine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung erstatten muss. Denn die Bank hatte unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gemacht und ihren Anspruch auf diese deshalb verloren. Dieser Fall zeigt, wie viel Geld betroffene Verbraucher sparen können, denn es ging hier um mehr als 20.000,00 Euro.

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht schauen sich auch gerne Ihre Vertragsunterlagen der DKB an und prüfen, ob diese überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern darf - kostenfrei und unverbindlich!


Mit dem Widerrufsjoker bei der DKB keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen

Viele Kreditnehmer haben die Möglichkeit, auch noch Jahre nach Vertragsabschluss ihr Immobiliendarlehen zu widerrufen. Doch wie umgeht man die Widerrufsfrist, die ja eigentlich nur 14 Tage dauert? Mit Hilfe des Widerrufsjokers! Viele Darlehensverträge, auch der DKB, enthalten fehlerhafte Widerrufsinformationen. Eine solche fehlerhafte Widerrufsbelehrung sorgt dafür, dass die Frist gar nicht erst zu laufen beginnt. Somit können Darlehensverträge auch noch Monate oder Jahre nach ihrem Abschluss widerrufen werden. Einsetzbar ist dieser Joker bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Sofern die Verträge im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts zustande gekommen sind, ist der Widerruf auch noch bei älteren Verträgen möglich.

Der große Vorteil beim Widerruf ist, dass die DKB keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen darf. Auch eine Nichtabnahmeentschädigung für ein eventuell vereinbartes aber nun nicht in Anspruch genommenes Forward-Darlehen müssen Sie nicht bezahlen. So sparen Sie mit dem Widerruf bares Geld gegenüber einer Kündigung. Zudem sparen Sie doppelt. Nicht nur die Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber der DKB, sondern auch die teuren Zinsen, wenn Sie zu einem neuen Vertrag mit den aktuell historisch niedrigen Zinsen umschulden.

EuGH macht Sparen der Vorfälligkeitsentschädigung bei der DKB möglich

Lange Zeit war unklar, inwiefern ein Kaskadenverweis den Einsatz des Widerrufsjokers möglich macht. Doch nun hat der Europäische Gerichtshof die Türen hierzu geöffnet. Denn er entschied, dass ein solcher Verweis in den Widerrufsinformationen von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nicht dazu geeignet sei, den Verbraucher ausreichend und klar über sein Widerrufsrecht zu informieren. Ganz im Gegenteil, denn ohne juristisches Wissen ist einem solchen Verweis kaum zu folgen. Der durchschnittlich informierte Verbraucher kann demnach nicht entnehmen, wann seine Widerrufsfrist beginnt. Möglich ist deshalb der Widerruf von allen Immobiliendarlehen, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 aufgenommen haben. All diese Verbraucher können sich demnach die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die DKB sparen. 

HAHN Rechtsanwälte gilt als eine der erfahrensten und erfolgreichsten Kanzleien im Bereich des Widerrufs. Mit der Erfahrung von über 5.000 geprüften Darlehensverträgen schauen sich unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht auch Ihren Vertrag mit der DKB an. Diesen Erstcheck bieten wir Ihnen sogar kostenlos an! So erfahren Sie in kürzester Zeit, ob auch Ihr Vertrag noch immer widerrufbar ist und Sie sich die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die DKB sparen können!

Bitte beachten Sie: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.

Übrigens: Sie können den Widerrufsjoker auch rückwirkend noch einsetzen. Widerrufen Sie einen bereits gekündigten Kredit muss Ihnen die DKB die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.