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Was tun, wenn die Haspa (Hamburger Sparkasse) eine Vorfälligkeitsentschädigung fordert

So lässt sie sich umgehen

Wer seine Baufinanzierung bei der Hamburger Sparkasse (Haspa) vorzeitig kündigen oder ablösen möchte, der muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Dies kann jedoch verhindert werden – wenn die Haspa fehlerhafte oder unzureichende Angaben im Vertrag gemacht hat.


Vorfälligkeitsentschädigung bei der Haspa umgehen?

Sie wollen sich von Ihrem alten Kreditvertrag bei der Haspa lösen, möchten aber keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen? Dann lassen Sie von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen, ob die Bank vielleicht unrichtige oder nicht ausreichende Angaben im Vertrag gemacht hat - denn so lässt sich die Vorfälligkeitsentschädigung oft vermeiden.

Darum fordert die Hamburger Sparkasse die Vorfälligkeitsentschädigung

Sie wollen Ihre Baufinanzierung bei der Haspa vorzeitig kündigen, um zu einem Kredit mit niedrigeren Zinsen umzuschulden? Oder Sie haben eine Erbschaft gemacht und können den Kredit nun vorzeitig vollständig ablösen? Dann wird die Haspa eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern. Schließlich hatte sie während der Sollzinsbindung mit Zinseinnahmen von Ihnen gerechnet, die nun wegfallen. Da die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Kündigung von Immobilienfinanzierungen sehr hoch ausfallen kann, schreckt der ein oder andere vor einer vorzeitigen Kündigung zurück und bleibt lieber bei seinem alten Kredit mit den höheren Zinsen.

Doch was viele Verbraucher nicht wissen – es gibt Möglichkeiten, sich von seinem Darlehensvertrag zu lösen und zwar ohne die Vorfälligkeitsentschädigung an die Haspa zahlen zu müssen. Möglich wird dies zum einen, weil Banken und Sparkassen bei bestimmten unzureichenden Angaben im Vertrag gar keine Vorfälligkeitsentschädigung zusteht und zum anderen durch den Widerrufsjoker. Diesen können Verbraucher immer dann einsetzen, wenn sich in ihrem Vertrag Fehler, zum Beispiel in Form einer nicht ordnungsgemäßen Widerrufsinformation oder fehlender Pflichtangaben befinden.

Haspa verliert Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung

Für Immobiliardarlehensverträge, die Verbraucher nach dem 20.03.2016 abgeschlosse haben gilt:

"Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind."

So steht es in § 502 BGB. Damit regelt der Gesetzgeber ganz klar, dass Banken und Sparkassen ihren Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung verlieren können, wenn sie entsprechende unzureichende Angaben machen.

Dies trifft zum Beispiel auf einen Fall zu, der vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verhandelt wurde. Der Kläger hatte seine Immobilie aufgrund einer Trennung und einer Arbeitsunfähigkeit verkaufen müssen. Aufgrund er damit verbundenen vorzeitigen Ablöse seines Kredits hatte er eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt - in Höhe von 21.500,00 Euro. Das OLG kam jedoch zu dem Schluss, dass die Bank im Vertrag unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gemacht hatte und deshalb gar keinen Anspruch auf diese Summe hatte. Sie muss diese dem Kläger deshalb erstatten.

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen gerne Ihren Vertrag, wenn Sie Ihr Haus verkaufen und deshalb Ihren Kredit bei der Haspa vorzeitig ablösen möchten. So erfahren Sie - kostenfrei und unverbindlich - ob die Haspa überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern darf.


Mit dem Widerruf bares Geld sparen

Nahezu alle Banken und Sparkassen haben auf die ein oder andere Art fehlerhafte Widerrufsinformationen in ihren Verträgen verwendet. Oft geht für den Verbraucher aus den Infromationen nicht klar hervor, wann seine Widerrufsfrist überhaupt beginnt oder welche Folgen ein Widerruf haben kann. Diese und andere Fehler haben zur Folge, dass die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen begann und der Widerruf demnach selbst heute noch immer erklärt werden kann.

EuGH Urteil: Widerruf in Millionen Fällen noch möglich

Haspa Kunden haben jetzt noch eine weitere Möglichkeit, ihren Vertrag zu widerrufen und damit die Vorfälligkeitsentschädigung zu sparen. Denn Ende März 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof den so genannten Kaskadenverweis für unzulässig. Damit können alle Immobiliardarlehensverträge, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen haben, noch immer widerrufen werden. Denn Verbraucher werden in Verträgen, die solche Kaskadenverweise nutzen nicht eindeutig über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt. Die Verweise sind so unübersichtlich, dass ein normal informierter Verbraucher daraus seine Rechte und auch den Beginn seiner Widerrufsfrist nicht entnehmen kann.


Gerne prüfen wir Ihren Vertrag im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung und lassen Sie wissen, ob auch Sie Ihren Darlehensvertrag bei der Haspa noch heute widerrufen können. Ein Widerruf hat den großen Vorteil, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. So können Sie bei einer Umschuldung gleich zwei Mal sparen. Zunächst die Vorfälligkeitsentschädigung und anschließend bei den im Rahmen des neuen Kredits viel niedrigeren Zinsen.

 

Hat die Haspa meine Vorfälligkeitsentschädigung korrekt berechnet?

Haben Sie Ihre Baufinanzierung bei der Haspa gekündigt und diese fordert nun eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen, sollten Sie die zugrunde liegende Berechnung überprüfen lassen. Denn wie Verbraucherschutzzentralen herausgefunden haben, kommt es immer wieder vor, dass Banken und Sparkassen eine viel zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung von ihren Darlehensnehmern fordern.

Bitte beachten Sie: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.