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Deutsche Bank: Vorfälligkeitsentschädigung umgehen durch Fehler im Vertrag

Sie wollen Ihren Kredit kündigen oder vorzeitig ablösen?

Wenn Darlehensnehmer ihren Immobilienkredit vorzeitig kündigen oder ablösen wollen, müssen sie in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Doch es gibt Möglichkeiten, diese Zahlung zu umgehen. Dafür sorgen unzureichende Angaben im Vertrag.


Kredit loswerden ohne Vorfälligkeitsentschädigung?

Sie wollen Ihr Immobiliendarlehen bei der Deutschen Bank vorzeitig kündigen oder ablösen, ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen? Das ist aufgrund von unzureichenden Angaben im Darlehensvertrag in vielen Fällen tatsächlich möglich!

Vorfälligkeitsentschädigung an die Deutsche Bank zahlen

Wenn besondere Umstände es erfordern, kann es passieren, dass ein Darlehensnehmer seine Baufinanzierung bei der Deutschen Bank noch während der Sollzinsphase kündigen möchte oder sogar muss. Das kann zum Beispiel sein, weil man das Haus verkaufen muss, oder weil man zu Geld gekommen ist und den Kredit vorzeitig ablösen möchte. Wenn die Bank einer solchen Kündigung zustimmt, fordert sie in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung, die ihr die Zinsverluste ausgleichen soll. Eine Ausnahme bildet hier das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren, das auch bei Verträgen mit 15 oder 20 Jahren Sollzinsbindung gilt.

Wurde die Vorfälligkeitsentschädigung korrekt berechnet?

Wenn Sie eine solche Vorfälligkeitsentschädigung an die Deutsche Bank zahlen müssen, sollten Sie diese überprüfen lassen. Denn Verbraucherzentralen haben zahlreiche Berechnungen von verschiedenen Banken geprüft und dabei festgestellt, dass ein großer Teil davon falsch war und viele Kunden deshalb eine viel zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben.

Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Ihnen berechnete Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch ist.

So verliert die Deutsche Bank ihren Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung

Bei Verträgen, die Verbraucher nach dem 20.03.2016 abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, dass die Deutsche Bank gar keinen Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung hat. Nämlich dann, wenn sie im Vertrag unzureichende Angaben zu den folgenden Themen gemacht hat:

  • Laufzeit des Vertrags
  • Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
  • Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

§ 502 BGB sagt eindeutig, dass bei unzureichenden Angaben zu diesen Themen ein Anspruch der Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlosen ist.

Dies wurde durch ein Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 01.07.2020 bestätigt. Die betroffene Bank musste dem erfolgreichen Kläger die Vorfälligkeitsentschädigung (die er unter Vorbehalt gezahlt hatte) erstatten. Denn laut dem Oberlandesgericht hatte die Bank aufgrund von unzureichenden Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung keinen Anspruch auf die Zahlung.

Mögliche Fehler, die dafür sorgen, dass die Deutsche Bank ihren Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung verliert sind zum Beispiel irreführende Angaben zum Zeitraum der Berechnung oder dass ein vereinbartes Sondertilgungsrecht bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht erwähnt wird.

Möchten Sie Ihren Darlehensvertrag bei der Deutschen Bank vorzeitig kündigen oder ablösen, dann kann es sich lohnen, prüfen zu lassen, ob auch in Ihrem Vertrag entsprechende fehlerhafte Angaben enthalten sind. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht schauen sich gerne Ihre Unterlagen an - natürlich kostenfrei und unverbindlich.


Der Widerruf der Baufinanzierung

Viele Darlehensnehmer haben noch eine weitere Möglichkeit, ihren Darlehensvertrag bei der Deutschen Bank loszuwerden und zwar ohne zu kündigen und damit auch ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Diese Möglichkeit beruht auf dem Einsatz des Widerrufsjokers. Verbraucherdarlehensverträge beinhalten eine 14-tägige Widerrufsfrist für den Darlehensnehmer. Diese Frist beginnt jedoch nicht zu laufen, wenn der Vertrag fehlerhaft ist. Wenn also Pflichtangaben fehlen oder die Widerrufsinformationen nicht ordnungsgemäß sind. Und wenn die Frist nicht startet bedeutet das, der Vertrag kann auch noch Jahre später widerrufen werden!

HAHN Rechtsanwälte ist auf den Widerruf von Immobilienverträgen spezialisiert und hat schon tausende Verträge auf Fehler geprüft. Gerne prüfen wir kostenfrei Ihren Immobiliendarlehensvertrag von der Deutschen Bank und sagen Ihnen, ob auch Sie vom Widerrufsjoker Gebrauch machen und noch heute Ihren Vertrag widerrufen können. Als Konsequenz aus dem Widerruf müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Deutsche Bank zahlen.

Beispiel für einen Fehler der Deutschen Bank

Für Laien ist es äußerst schwer, fehlerhafte Verträge zu erkennen. Deshalb lohnt es sich, den Vertrag einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zur Prüfung zu geben. Wir von HAHN Rechtsanwälte übernehmen diesen Erstcheck für Sie kostenfrei. Hier ein Beispiel aus einem verbraucherfreundlichen Urteil, das HAHN Rechtsanwälte erstreiten konnte:

„Die Parteien sind sich darüber einig, dass die entsprechende Rubrik über die Vertragslaufzeit unter Ziff. II „Darlehensdaten“ des Darlehensvertrages nicht ausgefüllt ist, die Vertragslaufzeit also nicht im Vertrag mitgeteilt wird. Deshalb ist die Widerrufsfrist im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss nicht angelaufen.“

Die Deutsche Bank sagte in ihrer Verteidigung, dass die Vertragslaufzeit ja aus der Anzahl der Raten zu ermitteln sei, doch dieser Verteidigung folgte das Gericht nicht und erwiderte:

„Art. 247, § 6 Nr.1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nr. 7 fordert die Angabe von Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen als notwendigen Vertragsinhalt zusätzlich zur Angabe der Vertragslaufzeit.“

 

Senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen zu – wir prüfen,
ob Sie sich die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die Deutsche Bank sparen können!

Bitte beachten Sie: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.

EuGH: Widerruf bei Kaskadenverweis möglich

Ende März 2020 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass der so genannte Kaskadenverweis, bei dem auf immer neue Vorschriften verweisen wird, nicht zulässig sei. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Verbraucher in klarer und prägnanter Form über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Geschieht dies nicht, wie in solchen Fällen, gilt die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft und der Vertrag kann widerrufen werden. Dieses Urteil hat somit Auswirkung auf alle Immobiliendarlehen, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen haben. Sie alle können widerrufen werden!