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Standard Life Brexit


Dr. Petra Brockmann
Dr. Petra Brockmann
Erstellt: 05.09.2019 | Stand: 24.02.2021

Der Brexit sorgt für Unsicherheit. Auch bei Verbrauchern, die Kunden der Standard Life sind. Denn was passiert im Brexit mit britischen Lebensversicherungen? Durch Übertragung der Verträge in ein anderes EU Land können Risiken entstehen. Um Problemen aus dem Weg zu gehen, besteht oftmals die Möglichkeit eines Widerrufs. Dies ist zum Beispiel möglich bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen oder fehlenden Pflichtangaben im Vertrag.

Chance auf Schadensersatz

Die Standard Life Brexit Frage beschäftigt viele Verbraucher, die bei der britischen Lebensversicherung Kunde sind. Im Rahmen des drohenden Brexits hatte die Standard Life ihr Vertragsportfolio von England nach Irland verlegt. Einerseits bringt das Vorteile für die Kunden, andererseits aber auch Nachteile.

Die Standard Life im Brexit

Viele deutsche Kunden der Standard Life machen sich im Brexit Sorgen um ihre Lebensversicherung. Denn aus verschiedenen Gründen hat sich die Standard Life entschlossen, die Verträge deutscher und anderer EU-Kunden von England nach Irland zu übertragen. Britische Lebensversicherungen wie die Standard Life dürfen einen großen Teil des Kapitals in Aktien anlegen. Bei einer nervösen Börse aufgrund des Brexits droht somit ein großer finanzieller Verlust. Eine weitere Gefahr droht durch den Wegfall des so genannten Passportings. Dieses erlaubt es Versicherungen, ihre Produkte EU-weit zu vertreiben. Durch den EU-Austritt könnte dieses Recht wegfallen.

Doch die Übertragung der Verträge nach Irland bringt den deutschen Kunden keine Sicherheit. Lebensversicherungen sind in Großbritannien nämlich durch den Financial Services Compensation Scheme (FSCS) geschützt. In Deutschland übernimmt diesen Schutz die Protektor Lebensversicherungs AG. In Irland gibt es einen solchen Schutz jedoch nicht. Bei einer Zahlungsunfähigkeit der Standard Life stehen die deutschen Kunden also mit leeren Händen da.

Widerspruch statt Kündigung bei der Standard Life

Viele Kunden entscheiden sich angesichts dieses Brexit Dilemmas, ihren Vertrag zu kündigen. Doch Sie sollten nicht vorschnell handeln. Bei einer Kündigung liegt der Rückkaufswert regelmäßig niedriger, als die bisher eingezahlten Summen. Es droht also ein Verlustgeschäft. Was viele Verbraucher nicht wissen: Etwa jeder zweite hat die Möglichkeit, die Lebensversicherung zu widerrufen und damit gegenüber einer Kündigung viel Geld zu sparen.

Normalerweise beträgt die Widerrufsfrist bei einem Lebensversicherungsvertrag 14 oder 30 Tage. Dies gilt jedoch nur, wenn der Vertrag fehlerfrei ist und das ist oft nicht der Fall. Gerade im Bereich der Widerspruchsbelehrung sind den Versicherungen, auch der Standard Life, oft Fehler unterlaufen. So startet die Widerrufsfrist gar nicht erst und der Vertrag kann noch Jahre später widerrufen werden. Auch, wenn nicht alle Informationen zur Verfügung gestellt worden sind, ist ein Widerruf auch später noch möglich. Zudem müssen Verbraucher korrekt über den Vertrag und alle damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten aufgeklärt werden, was oftmals nicht geschieht. So hat der Bundesgerichtshof bereits deutlich gemacht, dass Verbraucher über das Smoothing-Verfahren und eine mögliche Quersubventionierung zwischen einzelnen Pools aufgeklärt werden müssen. Das Smoothing-Verfahren ermöglicht es Versicherungen wie der Standard Life, selbst zu entscheiden, ob erwirtschaftete Gewinne zur Reservenbildung genutzt werden oder den Versicherten und deren Policen direkt zu Gute kommen.

Der Vorteil bei einem Widerspruch gegenüber einer Kündigung ist, dass der Verbraucher die eingezahlten Summen komplett erstattet bekommt und zudem Anspruch auf Zinsen hat. Die teilweise sehr hohen Abschluss- und Verwaltungskosten werden ebenfalls erstattet. Denn bei einem Widerruf ist der Kunde so zu stellen, als hätte er den Vertrag nie abgeschlossen.

HAHN Rechtsanwälte und die Standard Life im Brexit

HAHN Rechtsanwälte verfügt über sehr viel Erfahrung und Knowhow im Bereich des Widerrufs. So wird die Kanzlei von test.de und finanztip.de als eine der erfolgreichsten auf diesem Gebiet empfohlen. Erst im Sommer 2019 konnte HAHN Rechtsanwälte einen Erfolg gegen die Standard Life erzielen. Nachdem das Landgericht Darmstadt die Klage eines Verbrauchers noch abgelehnt hatte, deutete das Oberlandesgericht Frankfurt an, dass es dem Kläger Recht geben würde. Letztendlich wurde das Verfahren in einem Vergleich beigelegt. Das OLG war der Auffassung, dass die Widerspruchsbelehrung in diesem Fall fehlerhaft war und der Kläger deswegen auch noch Jahre nach Vertragsabschluss und sogar einige Jahre nachdem er den Vertrag zunächst gekündigt hatte, noch widerrufen konnte.

Die Widerspruchsbelehrung der Standard Life in diesem Fall lautete:

„Durch unsere Annahme Ihres Antrags kommt der Versicherungsvertrag zum Abschluss. Anschließend können Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Überlassung des Versicherungsscheins, der Verbraucherinformationen und der Versicherungsbedingungen dem Abschluss des Versicherungsvertrages widersprechen. Die Frist ist eingehalten, wenn Sie die Widerspruchserklärung innerhalb der genannten Zeit absenden, auch wenn sie uns erst nach Ablauf der Frist zugehen sollte.

Voraussetzung für die Bindung an die Frist ist, dass wir Ihnen den Versicherungsschein, die Verbraucherinformationen und die Versicherungsbedingungen ausgehändigt sowie Sie über Ihr Widerspruchsrecht belehrt und Sie dies mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben. …“

Eine Unterschrift des Kunden ist für den Beginn der Widerspruchsfrist gesetzlich jedoch nicht notwendig. Laut Gericht könnte dieser Fehler den Kunden davon abhalten, Widerspruch einzulegen.

Die Fehler, die in den Verträgen der Standard Life vorkommen, können sehr vielfältig sein.

Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Erstberatungen und Mandatsübernahmen im Bereich des Widerrufs von Lebens- und Rentenversicherungen anbieten.