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OLG Köln, Urteil vom 26.03.2019 - 4 U 102/18

OLG Köln: Widerruf auch bei falscher Effektivzinsangabe möglich

Das OLG Köln hat Verbrauchern nun auch bei einer unrichtigen Effektivzinsangabe die Nutzung des Widerrufsjoker zugestanden. Die Sparkasse Leverkusen hatte in einem Darlehensvertrag den effektiven Jahreszins falsch wider gegeben. Dies ermöglichte es dem Verbraucher, auch Jahre nach Abschluss des Vertrags diesen noch zu widerrufen. Der Vertrag muss nun rückabgewickelt werden und der Verbraucher hat die Möglichkeit, zu einem Kredit mit niedrigeren Zinsen umzuschulden.

Weiterführende Infos bekommen Sie in unserem Artikel zum Urteil: OLG Köln: Widerrufsrecht wegen unrichtiger Effektivzinsangabe