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Widerspruch Lebensversicherung


Dr. Petra Brockmann
Dr. Petra Brockmann
Erstellt: 05.09.2019 | Stand: 16.05.2023

Der Widerspruch der Lebensversicherung bietet gegenüber einer Kündigung klare wirtschaftliche Vorteile. Möglich wird der Widerruf auch Jahre nach Vertragsabschluss durch fehlende Pflichtangaben im Vertrag oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Verbraucher erhalten bei einem Widerspruch alle Prämien erstattet und die Versicherungen dürfen nur einen kleinen Betrag für den tatsächlich genossenen Versicherungsschutz abziehen.

Die Vorteile gegenüber einer Kündigung

Der Widerspruch der Lebensversicherung ist für viele Verbraucher auch noch Jahre nach Vertragsabschluss möglich. Gegenüber einer Kündigung spart man beim Widerspruch der Lebensversicherung viel Geld.

Ihre Vorteile beim Widerspruch der Lebensversicherung

Der Widerspruch der Lebensversicherung ist eine lohnenswerte Alternative zur Kündigung. Denn die Rückzahlung bei einer Kündigung ist meistens erschreckend gering. Viele Versicherungsnehmer bekommen bei einer Kündigung weniger ausgezahlt, als sie über die Zeit eingezahlt haben und machen tatsächlich ein Verlustgeschäft. Wenn Sie deshalb überlegen, Ihre Lebensversicherung zu kündigen, diese schon gekündigt haben oder sie abgelaufen ist und die Auszahlung viel niedriger war, als sie erwartet hatten, dann sollten Sie der Alternative einen Gedanken widmen: Dem Widerruf der Lebensversicherung.

Dieser ist normalerweise nur bis 14 oder maximal 30 Tage nach Vertragsabschluss möglich. Doch unter bestimmten Voraussetzungen beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das heißt, ein Widerspruch der Lebensversicherung ist auch viele Jahre später noch möglich. Der große Vorteil dabei ist, dass man nicht den niedrigen Rückkaufswert erstattet bekommt, sondern die gesamten gezahlten Prämien, sowie Abschluss- und Verwaltungskosten. Zusätzlich können Sie Zinsen fordern. Die Summe der Rückzahlung beim Widerspruch liegt somit deutlich höher, als bei einer Kündigung.

In diesen Fällen ist der Widerspruch der Lebensversicherung möglich

Der Widerspruch der Lebensversicherung ist immer dann möglich, wenn der Vertrag nicht über eine korrekte Belehrung verfügt. Das kommt öfter vor, als man denkt. Aus Erfahrung können wir von HAHN Rechtsanwälte sagen, dass etwa die Hälfte aller Lebensversicherungen aufgrund von Fehlern widerrufen werden kann. Dabei können die Fehler der Versicherungen sehr unterschiedlicher Natur sein. Recht häufig kommt es zum Beispiel vor, dass gar nicht der Inhalt das Problem ist, sondern das Format. Die Widerspruchsbelehrung muss sich nämlich deutlich vom Rest des Textes abheben, zum Beispiel durch eine andere Schriftart, eine fett gedruckte Schrift oder einen Rahmen.

Aber natürlich macht auch der Inhalt oft Probleme. Ein „beliebter“ Fehler ist zum Beispiel der für den Verbraucher nicht klar und verständlich zu erkennende Beginn der Frist (zum Beispiel durch die Formulierung „Die Frist beginnt frühestens…“). Dem Verbraucher müssen gewisse Pflichtangaben vorliegen, auch diese werden von Versicherungen gerne vergessen. So benötigt die Widerspruchsbelehrung den Hinweis, dass es zur Wahrung der Frist ausreicht, den Widerspruch rechtzeitig vor Fristende abzuschicken. Auch muss die Information enthalten sein, dass der Widerspruch in Textform erfolgen muss (bis 2002 musste es die Schriftform sein, seitdem wird auch ein Widerspruch per Email akzeptiert, daher muss in Verträgen ab 2002 von der Textform die Rede sein).

Es bietet sich an, die Unterlagen von einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Denn diese Fehler sind für juristische Laien sehr schwer zu entdecken.

Erfolge von HAHN Rechtsanwälte beim Widerspruch der Lebensversicherung

HAHN Rechtsanwälte hat sich auf den Widerruf spezialisiert und ist in diesem Bereich eine der erfolgreichsten Kanzleien Deutschlands. Regelmäßig erzielen wir positive Urteile für unsere Mandanten. Beim Widerruf der Lebensversicherung konnten wir zum Beispiel schon Erfolge gegen die Allianz Lebensversicherung AG, gegen die PrismaLife AG und gegen die Heidelberger Lebensversicherung AG erzielen. Das Ergebnis nach einem Widerspruch ist in der Regel die Rückabwicklung des Vertrags. Der Kläger bekommt seine Prämien erstattet. Lediglich ein kleiner Betrag für den tatsächlich genossenen Versicherungsschutz wird abgezogen.

Über 1.000 Versicherungs- und Bankkunden vertrauen HAHN Rechtsanwälte bereits beim Thema Widerrufsjoker (der übrigens auch für den Widerruf des Autokredits oder des Immobilienkredits genutzt werden kann). Dabei ist der Widerspruch der Lebensversicherung grundsätzlich bei Versicherungen, die nach dem 01.01.1991 abgeschlossen wurden, möglich. Da sich die gesetzlichen Vorgaben in den Jahren seitdem immer wieder geändert haben, kommt es dabei entweder zu einem Rücktritt, oder zu einem Widerruf oder Widerspruch der Lebensversicherung. Und auch bei einer Rentenversicherung kann der Widerrufsjoker eingesetzt werden. Sogar bei fondsgebundenen Verträgen ist der Einsatz möglich. Hier müssen sich Verbraucher jedoch mögliche Verluste des Fonds anrechnen lassen.

Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Erstberatungen und Mandatsübernahmen im Bereich des Widerrufs von Lebens- und Rentenversicherungen anbieten.