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Grüne Fonds


Dr. Petra Brockmann
Dr. Petra Brockmann
Erstellt: 05.09.2019 | Stand: 20.01.2021

Grüne Fonds werden immer beliebter. Verbraucher freuen sich, wenn sie ihr Geld guten Gewissens anlegen und nachhaltig wirtschaftende Unternehmen unterstützen können. Doch auch bei grünen Fonds werden Kunden nicht immer objekt- und anlegergerecht beraten. Zudem liegen immer wieder fehlerhafte Emissionsprospekte vor. In vielen Fällen kann daher ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen.

Bei falscher Beratung haben Sie Anspruch auf Schadensersatz

Grüne Fonds, oder auch Öko Fonds, ethische Fonds, Erneuerbare-Energien-Fonds…..für Grüne Fonds gibt es viele verschiedene Namen und Umschreibungen. Anleger interessieren sich für grüne Fonds, weil diese im Idealfall eine nachhaltige Wirtschaft unterstützen.

Grüne Fonds – nachhaltige Fonds?

Anleger, die in so genannte grüne Fonds oder auch nachhaltige Fonds investieren möchten, tun dies in der Regel mit einem klaren Hintergedanken. Sie möchten in Fonds investieren, die für den Umweltschutz und eine nachhaltige Wirtschaft stehen. Dies bedeutet, dass viele dieser Fonds zum Beispiel garantieren, nicht mit Firmen zusammenzuarbeiten, die für Kinderarbeit bekannt sind. Andere lehnen die Zusammenarbeit mit Firmen ab, die im militärischen Bereich arbeiten. Sehr wichtig ist vielen Anlegern auch, dass Unternehmen aus der Kohle- oder Ölindustrie nicht Teil des Fonds sind. Weitere Themen, die bei diesen Fonds idealerweise nicht im Portfolio vorkommen sind Glücksspiel, Alkohol, Tabak oder Pornografie. Doch die Anleger müssen sich genau über die Kriterien der Fonds informieren, denn jeder Fonds stellt das Unternehmensportfolio nach anderen Kriterien und unterschiedlich streng zusammen. Welche Branchen genau ausgeschlossen sind, lässt sich oft nur dem Kleingedruckten entnehmen.

Erneuerbare-Energien-Fonds wiederum investieren wie der Name schon sagt in Solarenergie, Wind- oder Wasserkraft. Das klingt erstmal gut, kann aber finanzielle Probleme für die Anleger bereiten. Denn die erneuerbaren Energien werden nach sich stetig wandelnden gesetzlichen Vorgaben gefördert. Wenn diese Förderungen wegfallen (wie dies zum Beispiel beim Ökostrom in Spanien der Fall war), kann dies zu Absatzschwierigkeiten bei den Unternehmen führen. Internationale Anbieter, allen voran China, sorgen zudem für einen hohen Preisdruck.

Grundsätzlich besteht also auch bei Anlagen in grüne Fonds ein Risiko, auch wenn diese der Umwelt dienen wollen. Anleger sollten sich also nicht von den vielversprechenden Namen täuschen lassen und sich zum einen genau informieren, welche Aktien Teil der grünen Fonds sind und zum anderen die Beratungspflichten der Banken nicht außer Acht lassen und sicherstellen, dass sie ausführlich und umfassend, unter anderem auch über das Risiko von grünen Fonds, beraten worden sind.

Grüne Fonds – die Rechte der Anleger

Anleger in grüne Fonds haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, bei denen unter Umständen ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen kann. Zum einen geht es um die Prospekthaftung. Bei einem fehlerhaften Verkaufsprospekt, zum Beispiel, wenn übersteigerte Renditen versprochen wurden, kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Ebenso können diese Ansprüche möglich sein, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß beraten wurde. Berater müssen vor allem über Risiken aufklären. Beraten sie den potentiellen Anleger nicht korrekt, kann sich daraus ein Anspruch auf Schadensersatz ergeben.

Die Beratung zu grünen Fonds muss dabei anleger- und anlagegerecht erfolgen. Eine anlegergerechte Beratung zielt auf den zu beratenden Kunden ab. Der Berater muss sich beim Kunden informieren, welche Anlageziele er verfolgt und wie hoch seine Risikobereitschaft ist. Eine korrekte Beratung kann daher auch erfordern, dass dem Kunden von diesen Fonds abgeraten wird, weil diese nicht zu seinem Profil passen. Bei der anlagegerechten Beratung geht es um das Produkt. Hier müssen besonders auch Risiken ausführlich besprochen werden und die Produkte dürfen nicht zu positiv und mit unrealistischen Zielen beworben werden.

Die zweite Möglichkeit, einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben liegt in der Prospekthaftung. Der Emissionsprospekt eines grünen Fonds muss umfassend über den Fonds informieren. Alle Informationen müssen korrekt sein und es dürfen auch keine Informationen ausgelassen werden. So müssen Prospekte von grünen Fonds Informationen über Gutachten enthalten, die sich mit dem möglichen Energieertrag befassen und im Umkehrschluss Prognosen über die Wirtschaftlichkeit des grünen Fonds abgeben. Doch in vielen Prospekten fehlen diese und andere notwendige Informationen. So können leicht Prospektfehler vorkommen, die dem Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz sichern.

Weitere Beratungs- bzw. Prospektfehler die Banken und Beratern unterlaufen können, sind eine fehlende Beratung zu einem möglichen Totalausfall des Kapitals oder zur Möglichkeit, dass Ausschüttungen zurückgefordert werden können. Auch ist es schon vorgekommen, dass ein 100-seitiger Emissionsprospekt erst am Tag der Zeichnung der Fondsanteile übergeben wurde. Dem Kunden muss aber mehr Zeit zum Lesen und Verstehen des Prospektes eingeräumt werden.

Bei einer erfolgreichen Schadensersatzklage aufgrund von Beratungs- oder Prospektfehlern bekommen Sie Ihre Zahlungen erstattet.

Gerade im Bereich der grünen Fonds stellen Anlageberater die Nachhaltigkeit der Investition in den Vordergrund und Anleger lassen sich vielleicht von der Annahme blenden, etwas Gutes zu tun. Wenn auch Sie in grüne Fonds investiert haben und der Meinung sind, falsch beraten worden zu sein, dann senden Sie uns gerne Ihre Unterlagen zu. Wir prüfen diese kostenfrei und lassen Sie innerhalb kürzester Zeit wissen, ob auch in Ihrem Fall ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir ebenfalls kostenfrei die Deckungsanfrage.