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Der Autokredit Widerruf bei der Škoda Bank

So holen sich Verbraucher ihr Geld zurück

Aufgrund von fehlerhaften Widerrufsinformationen oder der Verletzung der Informationspflicht können viele Autokreditverträge der Škoda Bank noch immer widerrufen werden. Dabei bekommen Darlehensnehmer Anzahlung und Raten gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstattet.


So funktioniert der Widerruf bei der Škoda Bank

Viele Verbraucher können den Widerrufsjoker einsetzen und ihren Autokredit bei der Škoda Bank widerrufen. Möglich machen das fehlerhafte Widerrufsbelehrungen oder andere Fehler, die der Škoda Bank in einigen ihrer Darlehensverträge unterlaufen sind.

Autokredit Widerruf bei der Škoda Bank – wie läuft es ab?

Die Škoda Bank ist eine Zweigniederlassung der Volkswagen Bank und bietet Autokredite an, um Škoda Fahrzeuge zu finanzieren. Eigentlich beträgt die Widerrufsfrist für diese Verträge 14 Tage. Doch dies gilt nur bei fehlerfreien Verträgen. Hat die Škoda Bank dagegen fehlerhafte Widerrufsinformationen in ihren Verträgen verwendet, beginnt diese Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Verbraucher bekommt daher ein „ewiges“ Widerrufsrecht.

Bei einem erfolgreichen Autokredit Widerruf geht das Auto an die Škoda Bank zurück und der Darlehensnehmer erhält im Gegenzug alle bisherigen Raten, sowie eine eventuell getätigte Anzahlung erstattet. Dies liegt daran, dass Kauf- und Kreditvertrag als verbunden gelten, wenn die Finanzierung direkt vom Verkäufer vermittelt wurde. Wird der Kreditvertrag rückabgewickelt, geschieht dies auch mit dem Kaufvertrag.

Welche Fehler hat die Škoda Bank in ihren Autokreditverträgen gemacht?

Die Fehler, die Banken in ihren Autokreditverträgen gemacht haben, sind vielfältig. Oft fehlen Pflichtangaben oder der Darlehensnehmer wird nicht in klarer und prägnanter Form über sein Widerrufsrecht belehrt. So stand in einigen Verträgen der Škoda Bank, dass die Bank es sich vorbehält,

„unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Darlehensnehmers zusätzliche Auszahlungsvoraussetzungen für das Darlehen zu bestimmen.“

Hierbei handelt es sich um eine fehlerhafte Belehrung, da der Darlehensnehmer nicht informiert wird, um welche Voraussetzungen es sich handelt. Zumal die Bank sich das Recht vorbehält, den Vertrag zu kündigen, sofern diese unbekannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

Auch gibt es Autokreditverträge der Škoda Bank, die den Sollzinssatz nicht korrekt wiedergeben.

In wieder anderen Fällen wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt.

Verbraucherfreundliche Urteile vom EuGH

Im März 2020 entschied der Europäische Gerichtshof, dass auch die Verwendung eines Kaskadenverweises für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sorgt. In Autokreditverträgen wird in der Regel auf den Paragraphen 492 Abs. 2 BGB verwiesen. Dieser wiederum verweist auf weitere Paragraphen, statt die gesuchten Informationen direkt zu nennen. Es handelt sich also um einen Kaskadenverweis und der Verbraucher wird nicht ordnungsgemäß belehrt.

Im September 2021 folgte ein weiteres Urteil. Dieses Mal befasste sich der EuGH unter anderem mit Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung und zum Verzugszinssatz. Auch hier entschied er, dass fehlende oder unklare Angaben einen späteren Widerruf möglich machen.

Durch diese Urteile können nun nahezu alle Autokreditverträge, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 26.03.2020 abgeschlossen haben, noch immer widerrufen werden.

HAHN Rechtsanwälte zählt zu den erfolgreichsten Kanzleien auf dem Gebiet des Widerrufs von Autokrediten. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben schon über 2.000 Autokreditverträge auf Fehler geprüft. Gerne schauen wir uns auch Ihre Unterlagen von der Škoda Bank an. So erfahren Sie – unverbindlich und kostenfrei – ob Sie Ihren Autokredit bei der Škoda Bank noch immer widerrufen können.

Auch Ihren Leasingvertrag können Sie widerrufen

Auch in Leasingverträgen wurden Verbraucher nicht immer korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt. Hat der Leasinggeber hier Fehler gemacht, kann der Vertrag noch immer widerrufbar sein. So lag der Fall bei einem Vertrag der Sixt Leasing. Nach einem Urteil des OLG München kann der Kläger das Auto zurückgeben und erhält alle gezahlten Raten erstattet - ohne, dass er sich dabei eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss. Die 40.000 Kilometer ist er mit dem BMW quasi umsonst gefahren.