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Die DKB will Ihnen den Kredit kündigen?

So verhindern Sie die Kündigung Ihrer Baufinanzierung durch die Bank

Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, darf die DKB (Deutsche Kreditbank) einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag kündigen. Doch auch dann gilt es, die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.


Darf die DKB die Kündigung des Kredits aussprechen?

Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, darf die Deutsche Kreditbank ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen kündigen. Um dies zu verhindern, sollte man bei finanziellen Schwierigkeiten so früh wie möglich mit seiner Bank sprechen.

Kann die DKB meine Baufinanzierung kündigen?

Die Deutsche Kreditbank kann unter bestimmten Bedingungen die Kündigung eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags aussprechen. Dafür müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Grundlegende Voraussetzung ist, dass ein Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug ist. Zudem muss die Verzugssumme mindestens 2,5% des Nennbetrags des Darlehens betragen. Wenn auch Sie in einer solchen Situation sind, sollten Sie sich schnellstmöglich bei Ihrem Ansprechpartner melden. Idealerweise bevor Sie die erste Rate verpassen. Denn dann lässt die Bank vielleicht mit sich reden und bietet Ihnen eine Reduzierung der Tilgungsrate oder gar das vorübergehende Aussetzen der Tilgung an. Wenn Sie erst einmal mit mehreren Raten in Verzug sind, wächst dagegen der Druck. Die DKB muss Ihnen jedoch noch eine Frist von mindestens zwei Wochen geben, um die ausstehende Summe zu begleichen. Spätestens bei Nennung dieser Frist muss sie Ihnen auch einen Gesprächstermin anbieten, um vielleicht doch noch eine Lösung zu finden.

Der Kreditwiderruf

Sie fühlen sich von hohen Zinsen unter Druck gesetzt und möchten zu einem neuen Kredit umschulden, um von den aktuell sehr niedrigen Zinsen zu profitieren? Dann haben Sie sich vielleicht schon von der Vorfälligkeitsentschädigung abschrecken lassen, die bei einer vorzeitigen Kündigung fällig wird. Doch es gibt für viele Verbraucher noch eine weitere Möglichkeit, sich von einem bestehenden Kredit zu lösen – und zwar, ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Die Rede ist vom Widerruf. Dieser ist bei vielen Darlehensnehmern auch heute noch möglich, viele Jahre nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde. Möglich ist dies, weil Verbraucher bei fehlerhaften Kreditverträgen ein ewiges Widerrufsrecht genießen. Und Fehler haben fast alle Banken und Sparkassen gemacht. Das kann in Form einer nicht ordnungsgemäßen Widerrufsinformation geschehen sein oder in Form von fehlenden Pflichtangaben.

Gerne prüfen wir im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung, ob auch Ihr Kreditvertrag von der DKB noch heute widerrufbar ist und Sie so einer eventuellen Kündigung durch die Deutsche Kreditbank entgehen können.

 


War die Kündigung des Kredits durch die DKB unwirksam?

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen die DKB zu Unrecht gekündigt hat, kontaktieren Sie uns gerne. Wir bieten Ihnen derzeit eine kostenlose Überprüfung der Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit hin an. Das kann sich lohnen, denn immer wieder erklären Gerichte bankseitige Kündigungen für unwirksam. Selbst, wenn die oben genannten Voraussetzungen alle erfüllt sind. So geschehen bei einem Fall, bei dem die Bank unzulässige Mahngebühren gefordert hatte und in einem anderen, in dem die Bank den Darlehensnehmer nicht umfassend über die Folgen der Kündigung aufgeklärt hatte. Dieser muss nämlich erfahren, wie hoch die anfallende Restschuld ist und dass diese bei einer bankseitigen Kündigung unverzüglich fällig wird.

Bei einer unwirksamen Kündigung läuft der Vertrag normal weiter und der Darlehensnehmer hat einen Anspruch auf Schadensersatz.